Die Lübecker Gen-freie Impfung gegen Covid-19 ist gericht­lich nicht zu beanstanden

Die in Lübeck durchgeführte weltweit erste Impfung gegen Covid-19 (LubecaVax) bedarf keiner staatlichen Genehmigung, das Vorgehen ist rechtmäßig und gerichtlich nicht zu beanstanden. Das Amtsgericht Würzburg hat im August 2023 befunden, dass im Zusammenhang mit der Anwendung der Lübecker Impfung kein Straftatbe­stand nach dem Arzneimittelgesetz vorlag, und auch kein solcher nach anderen Strafgesetzen. Es handelte sich nicht um ein bedenkliches Arzneimittel. Das Gericht betonte übrigens: „Weshalb in Anbetracht derartig eindeutiger Ausführungen seitens der Anklagebehörde an der Anklage festgehalten und damit der objektive wie auch subjektive Tatbestand unver­ändert bejaht wird, erschließt sich dem Gericht nicht. Die Eröffnung des Hauptverfah­rens war folglich aus rechtlichen Gründen abzulehnen.“

Das Paul-Ehrlich-Institut – Chargeninformationsteam – hat kürzlich mit Blick auf den Lübecker Impfstoff im Rahmen eines Amtshilfeverfahrens u. a. Folgendes aus­ge­führt: „Bei dem für diese Impfungen verwendeten Impfstoff handelt es sich wahr­scheinlich um die von Prof. Dr. Winfried Stöcker propagierte und rekombinant herge­stellte Rezeptorbindungsdomäne (RBD) des Spike-Proteins von SARS-COV-2 oder ein ähnliches Produkt. Dieser Impfstoff ist in Deutschland nicht zugelassen. Nach unseren Informationen können sich Ärzte dieses rekombinante Spike-Protein im Internet bestellen und daraus dann selbst den Impfstoff herstellen. Die Anleitung wird ebenfalls durch das Internet vertrieben. Dies ist nach gültiger Rechtslage im Rahmen eines individuellen Heilversuchs und nach Aufklärung der Patienten möglich. Eine solche Impfung wird aber wegen der fehlenden Zulassung nicht aner­kannt, z. B. für die Erfüllung der Vorgaben einer einrichtungsbezogenen Impfpflicht.“

Wer die theoretischen Zusammenhänge der Impfungen gegen Covid-19 und meine Auseinandersetzungen mit den staatlichen Einrichtungen verstehen will, möge bitte die folgenden Ausführungen zur Kenntnis nehmen:

Ich bin Arzt für Laboratoriumsmedizin. Unter meiner Leitung wurde in der Vergan­genheit bei dem von mir gegründeten Unternehmen Euroimmun ein äußerst leistungsfähiger Bereich Forschung und Entwicklung aufgebaut, der sich unter ande­rem mit Infektionen beschäftigt. Unsere Wissenschaftler gehörten immer wieder zu den ersten, die Reagenzien für die Erkennung einer Reihe neu aufgetretener Infekti­onskrankheiten geschaffen haben. Diese sind weltweit in Gebrauch, und manche gelten international als Maßstab für die Diagnostik. Auf mich gehen mehrere hundert Erfindungen zurück, für die ich über 50 Patente erhalten habe. Die Erfindung meiner Corona-Impfung habe ich absichtlich nicht zum Patent angemeldet, um sie der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen, wovon weltweit mehrere Impfstoffhersteller Gebrauch machen.

Ich verwende ein längst etabliertes Impfprinzip, dessen Harmlosigkeit und gleichzei­tig großes Wirkpotential Fachkundige sofort erkennen konnten. In Deutschland und Österreich dürfen Ärzte diesen Impfstoff im Rahmen ärztlicher Therapiefreiheit selbst herstellen und bei ihren eigenen Patienten anwenden, indem sie zwei Wirkstoffe zusammenmischen – das ist ihr von der Verfassung geschütztes Grundrecht. Sie dürfen nur nicht den fertigen Impfstoff in Verkehr bringen, also anderen Ärzten oder Dritten zur Verfügung stellen. Von meiner Corona-Impfung wurde bisher, gegen den unrechtmäßigen Widerstand der Behörden, mehr als hunderttausend Mal Gebrauch gemacht.

Das verabreichte Antigen liegt bei der Lübecker Impfung schon fertig vor, und muss nicht in den Zellen des Impflings erst synthetisiert werden, wie bei den millionenfach verabreichten und von den Behörden zugelassenen Genfähre-Impfungen (mit Pseudo-RNS oder Vektorviren). Im Gegensatz zu einer Impfung mit rekombinantem Antigen wie bei LubecaVax wird bei der Impfung mit Genfähren ein analoger Patho­mechanismus aufgerufen wie bei der Krankheit selbst: Die Zellen werden infiziert und dann vom Immunsystem angegriffen. Wer durch solche Impfung krank geworden ist („Post-Vac-Syndrom“), weist deshalb oft ähnliche Symptome auf wie die Patienten mit einer Infektion durch den Coronavirus selbst. Ein Post-Vac-Syndrom wie hunderttausendfach nach Genfähre-Impfungen kommt bei LubecaVax nicht vor! Es ist übrigens wohl nicht das vom Impfstoff codierte Spike-Protein, das die RNS-Geimpften krank macht, sondern die natürliche Abwehr-Reaktion des Organis­mus gegen infizierte Zellen, in diesem Fall gegen RNS-infizierte Zellen.

Millionen von Menschen sind durch die Genfähre-Impfungen krank geworden, und weltweit offenbar Tausende gestorben – Opfer einer Verblendung.

Das riesige Schadenspotential dieser zugelassenen genetischen Impfungen ließ sich nicht länger vertuschen und wurde inzwischen von Seiten auch unserer Regierung anerkannt. Der Bundesgesundheitsminister gab in einem ZDF-Interview selbst zu, dass eine von 10.000 RNA-Impfungen gegen Covid-19 schwere und nachhaltige Gesundheitsstö­rungen bis hin zum Tod hervorgerufen hat (12. März 2023, ZDF Heute).  Viele Ärzte halten diese Zahl für untertrieben. Die Behörden unterbinden eine Überprüfung mit Hilfe einer gleichgeschalteten Presse. Sie befürchten offenbar eine schwere Bestra­fung, wenn das Ausmaß des Schadens ans Tageslicht kommt, für den sie verant­wortlich sind. In der Vergangenheit wurden solche gefährlichen Impfungen sofort aus dem Verkehr gezogen und verboten.

Auch die Datenbank der Europäischen Arzneimittel-Agentur belegt eine hohe Anzahl schwerer Nebenwirkungen der staatlich empfohlenen bzw. sogar erzwungenen Corona-lmpfungen. Aus den an EUDRA Vigilance übermittelten Daten sind seit Beginn der staatlich verordneten lmpfkampagne 25.076 Todesfälle und mehr als 1,8 Millionen Fälle von Nebenwirkungen gemeldet, darunter fast 1,3 Millionen „schwer­wiegende“ oder „ernste“ Fälle. Trotzdem hält man an den RNS-Impfungen fest, anstelle sie umgehend zu verbieten.

Dieser Preis wäre höchstens dann gerechtfertigt gewesen, wenn es anstelle der neuen, unerprobten genetischen Impfungen mit dem inzwischen bekannten Gefähr­dungspotential keine anderen Mittel gegen die Ausbreitung der Seuche gegeben hätte, nämlich konventionelle, Antigen-basierte Impfungen, die kaum Schaden anrichten können und sich seit langem millionenfach bewährt haben, wie beispiels­weise die Impfungen gegen Hepatitis A und B mit rekombinantem Antigen. Den Tätern muss man zugutehalten, dass die gefährlichen Massen-Impfungen gegen Corona maßgeblich zur Eindämmung der Seuche beigetragen haben, allerdings zu einem unvertretbar hohen Preis: Viele der Impflinge sind schwer erkrankt oder sogar gestorben.

Nach meinen durchschlagenden Erfolgen der ersten fünf Immunisierungen (innerhalb meiner Familie) habe ich im September 2020 (Mittwoch, den 2. September 2020, 18.52 Uhr) beim Leiter des Paul-Ehrlich-Instituts Klaus Cichutek die Zulassung einer entsprechenden Studie beantragt. Ich habe versucht, ihm klarzumachen, dass ich innerhalb eines halben Jahres ganz Deutschland gefahrlos und effizient gegen Covid-2019 hätte immunisieren können. Aber anstelle bei diesem so wichtigen hohen Beamten Begeisterung auszu­lösen, habe ich seinen Unmut erregt, offenbar weil er sich übergangen fühlte. Oder es waren andere Interessen im Spiel. Also hat er mich strafrechtlich verfolgen lassen (das Verfahren wurde eingestellt), und dazu den Bundestag belogen, sein Institut hätte mir schon im September 2020 ein Gesprächsangebot gemacht. Das war aber nachweislich erst am 6. Januar 2021, durch einen Herrn Dr. André Berger, und nach längst erfolgter Anzeige bei der Staatsan­waltschaft.

Die durch Herrn Cichutek repräsentierte Staatsmacht hat die breite Anwendung des von mir gefundenen Auswegs verhindert – meine ungefährliche Alternative, für deren Wirksamkeit ich den Beweis schon angetreten hatte. Unfähige, sich selbst über­schätzende Beamte haben dadurch aus meiner Sicht schwere Schuld auf sich gela­den. Und der Staatsapparat tut sein Möglichstes, den Erfinder der Lübecker Anti-Covid-Impfung mundtot zu machen. Die Medien werden indoktriniert, ihn auszugren­zen, als wäre er ein „Verschwörer“ ohne Sachkenntnis. Wenigstens gibt es einige Kanäle, die sich nicht an der Gleichschaltung beteiligen.

Das Paul-Ehrlich-Institut hat laut einem Artikel der Sächsischen Zeitung beanstandet, ich habe ihm keine Studie zur Wirksamkeit und zur Gefahrlosigkeit der Lübecker Impfung vorgelegt. Diese Kritik ist geradezu hinterlistig, weil man natürlich weiß, dass für die Durchführung einer solchen (verweigerten) Studie eine amtliche Genehmi­gung erforderlich gewesen wäre, im Gegensatz zur rechtlich zulässigen Impfung mit einem vom Arzt selbst hergestellten Impfstoff, im Rahmen ärztlicher Therapiefreiheit.

Man muss sich in diesem Zusammenhang fragen, warum die Hersteller der genba-sierten Impfstoffe mit der Bundesregierung in den Lieferverträgen entgegen allen Usancen Folgendes vereinbaren konnten: „Der Käufer (Bundesregierung) erkennt an, dass die langfristigen Wirkungen und die Wirksamkeit des Impfstoffs derzeit nicht bekannt sind und dass der Impfstoff unerwünschte Wirkungen haben kann, die derzeit nicht bekannt sind. Der Käufer erklärt sich hiermit bereit, „Pfizer, Biontech und deren verbundene Unternehmen von und gegen alle Klagen, Ansprüche, Aktionen, Forderungen, Verluste, Schäden, Verbindlichkeiten, Abfindungen, Strafen, Bußgel-der, Kosten und Ausgaben freizustellen.“ Und die Bundesregierung bestellt diesen tödlichen Impfstoff auch heute noch fleißig weiter, um ihr Gesicht nicht zu verlieren.

Aus der Aufgabenstellung der Behörden heraus hätten diese die von mir beantragte Studie über die Lübecker Impfung gegen Covid-19 nicht blockieren dürfen (wahr­scheinlich vor lauter Begeisterung über das neue, auf Gentechnik beruhende Impf-Prinzip, dessen Schadenspotential sie nicht erkannt hatten). Stattdessen werden angebliche Ordnungswidrigkeiten wegen der Anwendung des „Lübecker Impfstoffs“ bundesweit mit großer Hartnäckigkeit verfolgt und die unschuldigen Ärzte mit Straf­verfahren überzogen. Wer von ihnen pflichtgemäß die Behörden von der Absicht informierte, die Lübecker Impfung legal einzusetzen, bekam Hausbesuch: Die Praxis wurde durchsucht und mit ihrer Schließung gedroht. Maßnahmen der Einschüchte­rung wie in den Zeiten der DDR.

Von der Lübecker Impfung ist (erwartungsgemäß) noch niemand krank geworden, nach etwa 100.000 Impfungen. Beispielhaft sei erwähnt, dass in den Monaten Juni und Juli 2021 in der Oberlausitz 376 Patienten mit dem Lübecker Impfstoff gesetzes­konform geimpft worden sind, die im Rahmen individueller Behandlung Schutz vor einer Covid-19-Infektion gesucht hatten. Kein einziger der dreifach Behandelten hatte auch nur eine gesund­heitliche Störung durch die Impfung erlitten, von geringfügigen Lokalreaktionen abgesehen. Alle waren nach den Impfterminen wohl­auf und arbeits­fähig (im Gegensatz dazu musste ein Viertel der mit Biontec-RNS Behandelten nach der zweiten Impfung arbeitsunfähig krankgeschrieben werden). Wenige Perso­nen hatten keine volle Immunantwort ausgebildet und erhielten eine vierte Impfung mit doppelter Dosis. Die Hälfte von diesen erreichte dann auch noch ein zufrieden­stellendes Ergebnis. Am Ende der Grundimmunisierung haben über 97% der lmpflin­ge neutralisierende (schützende) Antikörper der Immunglobulinklasse lgG gegen Corona-Spike-Proteine in hoher Konzentration entwickelt.

Geimpfte Personen mit ausreichendem Impfschutz erkennt man nur, wenn man ihr Serum untersucht. Diese Analytik war nicht Bestandteil des öffentlichen Anti-Corona-Impfprogramms – eine sträfliche Sorg­losigkeit der Behörden, die sich mit „zwei G“ (geimpft oder genesen) zufriedengege­ben und tausendfach ansteckende Personen (ohne Immunschutz) zu Großveranstaltungen zugelassen hatten. Das dritte „G“ hat gefehlt: Gemessen. Und die Deltavariante konnte sich ungezügelt ausbrei­ten.

Es besteht nach wie vor die Möglichkeit, sich regelmäßig LubecaVax vom Hausarzt legal verab­reichen zu lassen, weil der Impfschutz innerhalb eines Jahres auf ein Zehntel absinkt. Ich empfehle weiterhin Auffrisch-Impfungen gegen Corona mit einem rekombinanten Antigen, wie bei LubecaVax, jetzt einmal im Jahr, am besten im Herbst, und mit einem Gemisch aus Wildtyp plus aktuellste verfüg­bare Variante. Die Impfungen verhindern zwar nicht vollständig, dass man sich ansteckt, aber die Krankheit verläuft bei Geimpften weniger bedrohlich und ist schneller wieder vorbei. Nach heutiger Erfahrung haben die Impfungen eine weitge­hende Varianten-übergreifende Schutzwirkung.

Sie müssten Ihren Hausarzt überzeugen, dass er Sie trotz dem ungesetzlichen Widerstand der Behörden versorgt, und Sie zu Ihrem Recht kommen. Bei „Winfried Stöcker Blog“ kann er unter “Der Hausarzt impft” sehen, wie er vorgehen muss. Die von der Bundesregierung gegen jede Vernunft und gegen unsere ärztliche Ethik weiter empfohlene Impfung mit modi­fizierter RNS müsste verboten werden, und die Verantwortlichen schwer bestraft, da sie Tausende umbringt oder schwer krank­macht, wie die Regierung selbst zugeben musste.

Lübeck, 27. November 2023                                   Winfried Stöcker

Bei „Winfried Stöcker Blog“ findet man eine tiefergehende Darstellung der Zusam­men­hänge, insbesondere in folgenden Beiträgen:
Impfzwang Corona Dezember 2021. Geimpft oder genesen: Warnung.
Der Staat hat gelogen. Legales Impfen.
Der Hausarzt impft.

Stöcker W. LubecaVax: The Safe way out of the Anti-Corona Vaccination Chaos.
J Vaccines Immunol 7: 173 (2022) DOI: 10.29011/2575-789X.00017

Stöcker W. Gene-Based Anti-Corona Vaccines are Dangerous: The “Pseudo-COVID Syndrome”. J Vaccines Immunol 7: 174 (2022) DOI: 10.29011/2575-789X.000174

Stöcker W. „LubecaVax“: The individual anti-corona vaccine from Lübeck. Primum nihil nocere! J Vaccines Immunol 7: 175 (2022) DOI: 10.29011/2575-789X.000175

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