Die Lübecker Gen-freie Impfung gegen Covid-19 ist rechtlich nicht zu beanstanden! Aktueller Stand und Zusammenfassung

Die in Lübeck durchgeführte weltweit erste Impfung gegen Covid-19 (LubecaVax) bedarf keiner staatlichen Genehmigung, das Vorgehen ist rechtmäßig und juristisch nicht zu beanstanden. Das Amtsgericht Würzburg hat im August 2023 befunden, dass im Zusammenhang mit der Anwendung der Lübecker Impfung kein Straftatbe­stand nach dem Arzneimittelgesetz vorlag, und auch kein solcher nach anderen Strafgesetzen. Es handelte sich nicht um ein bedenkliches Arzneimittel. Das Gericht betonte übrigens: „Weshalb in Anbetracht derartig eindeutiger Ausführungen seitens der Anklagebehörde an der Anklage festgehalten und damit der objektive wie auch subjektive Tatbestand unver­ändert bejaht wird, erschließt sich dem Gericht nicht. Die Eröffnung des Hauptverfah­rens war folglich aus rechtlichen Gründen abzulehnen.“

Das Paul-Ehrlich-Institut – Chargeninformationsteam – hat kürzlich mit Blick auf den Lübecker Impfstoff im Rahmen eines Amtshilfeverfahrens u. a. Folgendes aus­ge­führt: „Bei dem für diese Impfungen verwendeten Impfstoff handelt es sich wahr­scheinlich um die von Prof. Dr. Winfried Stöcker propagierte und rekombinant herge­stellte Rezeptorbindungsdomäne (RBD) des Spike-Proteins von SARS-COV-2 oder ein ähnliches Produkt. Dieser Impfstoff ist in Deutschland nicht zugelassen. Nach unseren Informationen können sich Ärzte dieses rekombinante Spike-Protein im Internet bestellen und daraus dann selbst den Impfstoff herstellen. Die Anleitung wird ebenfalls durch das Internet vertrieben. Dies ist nach gültiger Rechtslage im Rahmen eines individuellen Heilversuchs und nach Aufklärung der Patienten möglich. Eine solche Impfung wird aber wegen der fehlenden Zulassung nicht aner­kannt, z. B. für die Erfüllung der Vorgaben einer einrichtungsbezogenen Impfpflicht.“

Wer die theoretischen Zusammenhänge der Impfungen gegen Covid-19 und meine Auseinandersetzungen mit den staatlichen Einrichtungen verstehen will, möge bitte die folgenden Ausführungen zur Kenntnis nehmen:

Ich bin Arzt für Laboratoriumsmedizin. Unter meiner Leitung wurde in der Vergan­genheit bei dem von mir gegründeten Unternehmen Euroimmun ein äußerst leistungsfähiger Bereich Forschung und Entwicklung aufgebaut, der sich unter ande­rem mit Infektionen beschäftigt. Unsere Wissenschaftler gehörten immer wieder zu den ersten, die Reagenzien für die Erkennung neu aufgetretener Infekti­onskrankheiten geschaffen haben. Diese sind weltweit in Gebrauch, und manche gelten international als Maßstab für die Diagnostik. Auf mich gehen mehrere hundert Erfindungen zurück, für die ich über 50 Patente erhalten habe. Die Erfindung meiner Corona-Impfung habe ich absichtlich nicht zum Patent angemeldet, um der Allgemeinheit Zugang zu gewähren, wovon weltweit mehrere Impfstoff-Hersteller Gebrauch machen.

Ich verwende ein längst etabliertes Impfprinzip, dessen Harmlosigkeit und gleichzei­tig großes Wirkpotential Fachkundige sofort erkennen konnten. In Deutschland und Österreich dürfen Ärzte diesen Impfstoff im Rahmen ärztlicher Therapiefreiheit und des Selbstbestimmungsrechtes der Patienten persönlich herstellen und individuell bei ihren eigenen Patienten anwenden, indem sie zwei Wirkstoffe zusammenmischen – das ist ihr von der Verfassung geschütztes Grundrecht. Sie dürfen nur nicht den fertigen Impfstoff in Verkehr bringen, also anderen Ärzten oder Dritten zur Verfügung stellen. Von meiner Corona-Impfung wurde bisher, gegen den unrechtmäßigen Widerstand der Behörden, mehr als hunderttausend Mal Gebrauch gemacht.

Das verabreichte Antigen liegt bei der Lübecker Impfung schon fertig vor, und muss nicht erst in den Zellen des Impflings synthetisiert werden, wie bei den millionenfach verabreichten und von den Behörden im Teleskopverfahren grob fahrlässig zugelassenen Genfähre-Impfungen (mit Pseudo-RNS oder Vektorviren). Im Gegensatz zu einer Immunisierung mit rekombinantem Antigen wie bei LubecaVax wird bei der Impfung mit Genfähren ein analoger Patho­mechanismus aufgerufen wie bei der Krankheit: Die Zellen werden infiziert und dann vom Immunsystem angegriffen. Wer durch solche Impfung krank geworden ist („Post-Vac-Syndrom“), weist deshalb ähnliche Symptome auf wie die Patienten mit einer Infektion durch den Coronavirus selbst. Ein Post-Vac-Syndrom, wie hunderttausendfach nach Genfähre-Impfungen, kommt dagegen bei LubecaVax nicht vor! Es ist übrigens wohl nicht das vom Impfstoff codierte Spike-Protein, das die mit Pseudo-RNS Geimpften krank macht, sondern die natürliche Abwehr-Reaktion des Organis­mus gegen infizierte Zellen, in diesem Fall gegen Pseudo-RNS-infizierte Zellen.

Millionen von Menschen sind durch die Genfähre-Impfungen krank geworden, und weltweit offenbar Tausende gestorben – Opfer einer Verblendung. Das riesige Schadenspotential dieser zugelassenen genetischen Impfungen ließ sich nicht länger vertuschen und wurde inzwischen von Seiten auch unserer Regierung anerkannt. Der Bundesgesundheitsminister gab in einem ZDF-Interview selbst zu, dass eine von 10.000 Pseudo-RNS-Impfungen gegen Covid-19 schwere und nachhaltige Gesundheitsstö­rungen bis hin zum Tod hervorgerufen hat (12. März 2023, ZDF Heute).  Viele Ärzte halten diese Zahl für weit untertrieben. Die Behörden verhindern aber eine Überprüfung mit Hilfe einer gleichgeschalteten Presse. Sie befürchten offenbar eine schwere Bestra­fung, wenn das Ausmaß des Schadens ans Tageslicht kommt, für den sie verant­wortlich sind. In der Vergangenheit wurden solche gefährlichen Impfungen sofort aus dem Verkehr gezogen und verboten. Das hätte auch hier geschehen müssen, und es ist völlig unverständlich und meines Erachtens strafrechtlich relevant, dass man daran auch heute noch festhält und diese Impfungen z.B. bei der Bundeswehr immer noch erzwungen werden.

Auch die Datenbank der Europäischen Arzneimittel-Agentur belegt eine hohe Anzahl schwerer Nebenwirkungen der staatlich durchgesetzten Anti-Corona-lmpfungen. Laut den an EUDRA Vigilance übermittelten Daten sind seit Beginn der staatlich verordneten lmpfkampagne 25.076 Todesfälle und mehr als 1,8 Millionen Fälle von Nebenwirkungen gemeldet, darunter fast 1,3 Millionen „schwer­wiegende“ oder „ernste“ Fälle. Trotzdem halten die blinden deutschen Behörden an den RNS-Impfungen fest.

Dieser Preis wäre höchstens dann gerechtfertigt gewesen, wenn es anstelle der neuen, unerprobten genetischen Impfungen mit dem inzwischen bekannten Gefähr­dungspotential keine anderen Mittel gegen die Ausbreitung der Seuche gegeben hätte, nämlich konventionelle, Antigen-basierte Impfungen, die kaum Schaden anrichten können und sich seit langem millionenfach bewährt haben, wie beispiels­weise die Impfungen gegen Hepatitis A und B mit rekombinantem Antigen. Den Tätern könnte man zugutehalten, dass die gefährlichen Massen-Impfungen gegen Corona maßgeblich zur Eindämmung der Seuche beigetragen haben, allerdings zu einem unvertretbar hohen Preis: Viele der Impflinge sind schwer erkrankt oder sogar gestorben.

Nach meinen durchschlagenden Erfolgen der ersten fünf Immunisierungen (innerhalb meiner Familie) habe ich im September 2020 (Mittwoch, den 2. September 2020, 18.52 Uhr) beim Leiter des Paul-Ehrlich-Instituts Klaus Cichutek die Zulassung einer entsprechenden Studie beantragt. Ich habe versucht, ihm klarzumachen, dass ich innerhalb eines halben Jahres ganz Deutschland gefahrlos und effizient gegen Covid-2019 hätte immunisieren können. Aber anstelle bei diesem so wichtigen hohen Beamten Begeisterung auszu­lösen, habe ich seinen Unmut erregt, offenbar weil er sich übergangen fühlte. Oder aber es waren andere Interessen im Spiel. Also hat er mich strafrechtlich verfolgen lassen (das Verfahren wurde eingestellt), und dazu den Bundestag belogen, sein Institut hätte mir schon im September 2020 ein Gesprächsangebot gemacht. Das war aber nachweislich erst am 6. Januar 2021, durch einen Herrn Dr. André Berger, und nach längst erfolgter Anzeige bei der Staatsan­waltschaft.

Die durch diesen Herrn Cichutek repräsentierte Staatsmacht hat die breite Anwendung des von mir gefundenen Auswegs verhindert – meine ungefährliche Alternative, für deren Wirksamkeit ich den Beweis schon angetreten hatte. Unfähige, sich selbst über­schätzende Beamte haben dadurch aus meiner Sicht schwere Schuld auf sich gela­den. Und der Staatsapparat tut sein Möglichstes, den Erfinder der Lübecker Anti-Covid-Impfung mundtot zu machen. Die Medien werden angewiesen, ihn auszugren­zen, als wäre er ein „Verschwörer“ ohne Sachkenntnis. Wenigstens gibt es einige Kanäle, die sich nicht an der Gleichschaltung beteiligen.

Das Paul-Ehrlich-Institut hat laut einem Artikel der Sächsischen Zeitung beanstandet, ich hätte ihm keine Studie zu Wirksamkeit und Gefahrlosigkeit der Lübecker Impfung vorgelegt. Diese Kritik ist geradezu hinterlistig, weil man genau weiß, dass für die Durchführung einer solchen (verweigerten) Studie eine amtliche Genehmi­gung erforderlich gewesen wäre, im Gegensatz zur rechtlich zulässigen Impfung mit einem vom Arzt selbst hergestellten Impfstoff, im Rahmen ärztlicher Therapiefreiheit.

Man muss sich in diesem Zusammenhang fragen, warum die Hersteller der Gen-basierten Impfstoffe mit der Bundesregierung in den Lieferverträgen entgegen allen Gepflogenheiten Folgendes vereinbaren konnten: „Der Käufer (Bundesregierung) erkennt an, dass die langfristigen Wirkungen und die Wirksamkeit des Impfstoffs derzeit nicht bekannt sind und dass der Impfstoff unerwünschte Wirkungen haben kann, die derzeit nicht bekannt sind. Der Käufer erklärt sich hiermit bereit, „Pfizer, Biontech und deren verbundene Unternehmen von und gegen alle Klagen, Ansprüche, Aktionen, Forderungen, Verluste, Schäden, Verbindlichkeiten, Abfindungen, Strafen, Bußgelder, Kosten und Ausgaben freizustellen.“ Und die Bundesregierung bestellt diesen tödlichen Impfstoff auch heute noch fleißig weiter, um ihr Gesicht nicht zu verlieren.

Aus der Aufgabenstellung der Behörden heraus hätten diese die von mir beantragte Studie über die Lübecker Impfung gegen Covid-19 nicht blockieren dürfen (wahr­scheinlich vor lauter Begeisterung über das neue, auf Gentechnik beruhende Impf-Prinzip, dessen Schadenspotential sie nicht erkannt hatten). Stattdessen werden angebliche Ordnungswidrigkeiten wegen der Anwendung des „Lübecker Impfstoffs“ bundesweit mit großer Hartnäckigkeit verfolgt und die unschuldigen Ärzte mit Straf­verfahren überzogen. Wer von ihnen pflichtgemäß die Behörden von der Absicht informierte, die Lübecker Impfung legal einzusetzen, bekam Hausbesuch: Die Praxis wurde durchwühlt und mit ihrer Schließung gedroht. Maßnahmen der Einschüchte­rung wie in den Zeiten der DDR.

Von der Lübecker Impfung ist (erwartungsgemäß) noch niemand krank geworden, nach etwa 100.000 Impfungen. Beispielhaft sei erwähnt, dass in den Monaten Juni und Juli 2021 in der Oberlausitz 376 Patienten mit dem Lübecker Impfstoff gesetzes­konform geimpft worden sind, die im Rahmen individueller Behandlung Schutz vor einer Covid-19-Infektion gesucht hatten. Kein einziger der dreifach Behandelten hatte auch nur über eine gesund­heitliche Störung durch die Impfung berichtet, von geringfügigen Lokalreaktionen abgesehen. Alle waren nach den Impfterminen wohl­auf und arbeits­fähig. Im Gegensatz dazu musste ein Viertel der mit Biontec-RNS Behandelten nach der zweiten Impfung arbeitsunfähig krankgeschrieben werden. Wenige der LubecaVax-Geimpften hatten keine volle Immunantwort ausgebildet und erhielten eine vierte Impfung mit doppelter Dosis. Die Hälfte von diesen erreichte dann auch noch ein zufrieden­stellendes Ergebnis. Am Ende der Grundimmunisierung haben über 97% der lmpflin­ge neutralisierende (schützende) Antikörper der Immunglobulinklasse lgG gegen Corona-Spike-Proteine in hoher Konzentration entwickelt.

Geimpfte Personen mit ausreichendem Impfschutz erkennt man nur, wenn man ihr Serum untersucht. Diese Analytik war nicht Bestandteil des öffentlichen Anti-Corona-Impfprogramms – eine sträfliche Sorg­losigkeit der Behörden, die sich mit „zwei G“ (geimpft oder genesen) zufriedengege­ben und tausendfach ansteckende Personen (ohne Immunschutz) zu Großveranstaltungen zugelassen hatten. Das dritte „G“ hat gefehlt: Gemessen. Und die Deltavariante konnte sich ungezügelt ausbrei­ten.

Im Deutschen Ärzteblatt wurde am 27. 12. 2023 eine aufschlussreiche Studie vorgestellt: Beyerlein A., Weigert M., Katz K., Küchenhoff H., Hartl W.: Langzeitveränderungen des Impfschutzes vor schweren COVID-19-Verläufen. Man hat gefunden, dass die Schutzwirkung vor dem schweren Verlauf einer Infektion mit Covid-19 (nur) nach RNS-basierten Anti-Covid-Impfungen nicht abfällt. Daraus lässt sich schließen, dass der Organismus für lange Zeit nicht aufhört, mittels der eingeschleusten Pseudo-RNS (deren Abbau durch die Methylierung des Uridins verhindert wird) Impfantigen zu produzieren. Das kann man vielleicht als einen Vorteil betrachten, aber man muss mit einer Perpetuierung des Post-Vac-Syndroms rechnen. Dieses beruht wahrscheinlich auf einer Abwehrreaktion des Organismus gegen die genetisch veränderten Zellen, als wären sie vom Virus selbst chronisch infiziert. Eine Antigen-basierte Impfung weist dieses Schadenspotential nicht auf, kann aber einen gleich guten Schutz verleihen, wenn sie bis zum Ende der Pandemie jedes Jahr einmal wiederholt wird.

Mir ist inzwischen klar geworden, dass man einen Test zur Bestimmung der Spike-Proteine im Blut gut brauchen kann, weil ein hoher Spike-Wert wahrscheinlich eine hohe aktive Infektionslast mit Impf-RNS widerspiegelt. Die Spike-Werte im Serum sind also möglicherweise proportional zur Zahl oder Aktivität derjenigen Zellen des Organismus, die Spike produzieren und entsprechend vom Immunsystem angegriffen werden. Das könnte man sich zur Objektivierung des Post-Vac-Syndroms zunutze machen. Patienten mit hohen Spike-Werten wiesen demnach ein weiter bestehendes Risiko für Post-Vac auf, solche, deren Spike-Werte niedrig sind, wären damit außer Gefahr. Ein neuer Aktivitätsparameter, für den wir umgehend eine Labortest etablieren werden.

Dass die realen gravierenden Nebenwirkungen der genetischen Anti-Covid-19-Impfungen vom Staat heruntergespielt werden und man ihnen nicht nachgeht, zeugt von der Unredlichkeit der zuständigen Behörden. Hätten diese Verstand und Verantwortungsbewusstsein, würden sie bei der vorhandenen Verdachtslage dafür Sorge tragen, dass innerhalb eines definierten Zeitrahmens und innerhalb einer definierten Region die Ursache eines jeden einzelnen einer signifikanten Anzahl von Todesfällen pathologisch ermittelt wird, die in einem genau definierten zeitlichen Zusammenhang mit einer gentechnischen Anti-Covid-19-Impfung stehen. Damit könnten sie sich reinwaschen, sollten die genetischen Impfungen so harmlos sein, wie sie oft immer noch behaupten. Aber die frisch geimpften Toten lässt man möglichst schnell verscharren und Gras über sie wachsen. Dass niemand den Staat wegen Massenmordes verklagen kann.

Aus meiner Sicht sind Impfungen gegen Corona mit einer Genfähre umso gefährlicher, je häufiger sie verabreicht werden. Es besteht aber nach wie vor die Möglichkeit, sich regelmäßig das Antigen-basierte LubecaVax nahezu gefahrlos vom Hausarzt legal verabreichen zu lassen, weil der Impfschutz innerhalb eines Jahres auf ein Zehntel absinkt. Wegen der aktuell wieder erheblich zunehmenden Inzidenz empfehle ich weiterhin Auffrisch-Impfungen gegen Corona mit einem rekombinanten Antigen, wie bei LubecaVax, jetzt einmal im Jahr, am besten im Herbst, und mit einem Gemisch aus Wildtyp plus aktuellste verfüg­bare Variante. Eine durchgemachte Krankheits-Episode zählt in diesem Sinn wie eine Impfung. Die Impfungen verhindern zwar nicht vollständig, dass man sich ansteckt, aber die Krankheit verläuft bei Geimpften weniger bedrohlich und ist schneller wieder vorbei, entsprechend reduziert sich die Ansteckungsgefahr. Nach heutiger Erfahrung haben die Impfungen eine weitge­hende Varianten-übergreifende Schutzwirkung.

Sie müssten Ihren Hausarzt überzeugen, dass er Sie trotz dem illegalen Widerstand der Behörden versorgt, und Sie zu Ihrem Recht kommen. Bei „Winfried Stöcker Blog“ kann er unter „Der Hausarzt impft” sehen, wie er vorgehen muss. Die von der Bundesregierung gegen jede Vernunft und gegen unsere ärztliche Ethik weiter empfohlene Impfung mit modi­fizierter RNS müsste verboten werden, und die Verantwortlichen schwer bestraft, da sie in Deutschland Tausende umbringt oder schwer krank­macht, wie die Regierung selbst zugeben musste. Weltweit Hunderttausende!

Lübeck, 13. Januar 2024                                   Winfried Stöcker

 

Bei „Winfried Stöcker Blog“ findet man eine tiefergehende Darstellung der Zusam­men­hänge, insbesondere in folgenden Beiträgen:

  • Impfzwang Corona Dezember 2021.
  • Geimpft oder genesen: Warnung.
  • Der Staat hat gelogen.
  • Legales Impfen.
  • Der Hausarzt impft.

Literatur:

Stöcker W. LubecaVax: The Safe way out of the Anti-Corona Vaccination Chaos. J Vaccines Immunol 7: 173 (2022) DOI: 10.29011/2575-789X.00017

Stöcker W. Gene-Based Anti-Corona Vaccines are Dangerous: The “Pseudo-COVID Syndrome”. J Vaccines Immunol 7: 174 (2022) DOI: 10.29011/2575-789X.000174

Stöcker W. „LubecaVax“: The individual anti-corona vaccine from Lübeck. Primum nihil nocere! J Vaccines Immunol 7: 175 (2022) DOI: 10.29011/2575-789X.000175

 

Prof. h.c. (RCH) Dr. med. Winfried Stöcker, Lübeck